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Andere Mieter/Eigentümer hetzen gegen meine Mieter

9. November 2006 08:20 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Situation:

Meine ehemals selbst bewohnte Eigentumswohnuhng habe ich seit 5 Monaten an ein junges Paar mit Kind vermietet. Die Wohnanlage enthält ca. 30 Wohneinheiten.

Die Mieter zahlen regelmäßig Miete, ich selbst habe keinerlei Probleme mit ihnen.

Jedoch ging seit dem Einzug gegen meine Mieter eine regelrechte Hetzkampagne los, ausgelöst durch die beiden unmittelbaren Nachbarn.

Diese schicken ein Schreiben nach dem anderen an die Hausverwaltung, um sich über unsere Mieter zu beschweren. Inhalte sind geringfügige Verstöße gegen die Hausordnung, wie z.B. Hängenlassen der Wäsche auf der Gemeinschafts-Trockenspinne im Garten (am Sonntag).

Auch ich erheilt bereits ein Schreiben, in dem (wörtlich) geschrieben wurde: "Diese Mieter sind das schlimmste, was Sie uns antun konnten..... Ich bin gespannt, ob Sie jemals Ihre Miete bekommen"

Dann bekamen wir Anrufe, daß "diese Menschen" unmöglich seien, ihr Kind schreien ließen etc.

Weitere Vorwürfe (gegenüber der Hausverwaltung geäußert):
Unsere Mieter würden unberechtigt im Garten liegen (Die Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens ist in der Hausordnung festgelegt). Dann gab es Anschuldigungen, unsere Mieter würden in andere Wohnungen starren (aus dem Garten), sie würden (wie schlimm) auf der Terasse rauchen.

Der Gipfel ist aber nun ein Schreiben einer Eigentümerin, daß sie sich bedroht fühlt und dadurch den Wert ihres Eigentums gemindert sieht. Denn unser Mieter sei gewalttätig und sie traue sich nicht mehr in den Garten.

Nun, ich haben natürlich mit meinem Mieter gesprochen. Er beklagte sich bitter, daß er von allen Seiten angefeindet wird, daß man ihm seine Wäsche entwendet hätte und - jetzt kommts - vom Garten aus ungefragt in seine Wohnung eingedrungen sei (das war der Hauswverwalter!!!) um sich dort umzusehen. Mein Mieter lag zu dem Zeitpunkt krank im Bett und die Terassentür stand offen.

Frage:

Wozu bin ich als Vermieter verpflichtet?
Habe ich Verantwortung, das Verhalten meiner Mieter zu maßregeln?
Gibt es eine Möglichkeit, das (aus meiner Sicht) Mobbing zu stoppen?
Wozu kann ich als Vermieter durch die Eigentümergemeinschaft gedrängt/genötigt oder aufgrund irgend einer Rechtslage gezwungen werden?
Kann ich gezwungen werden meinem Mieter zu kündigen?
Kann ich Zivilklage erheben?
Kann mein Mieter Zivilklage erheben?
Kann jemand Strafantrag stellen?
Gütetermine halte ich in der eskalierten Lage für aussichtslos.

Mit freundlichem Gruß
A. F.

Sehr geehrter Ratsuchender,

unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes und der Vielzahl der Fragen hiermit wie folgt:

Aus dem Mietvertrag ergibt sich für Sie als Vermieter die Nebenpflicht, auf vertragsgerechtes Verhalten und damit u.a. die Einhaltung der Hausordnung durch den Mieter hinzuwirken.

Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander wird im wesentlichen durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Daneben finden die §§ 741 ff., 1008 ff. BGB Anwendung. Die Wohnungseigentümer haben allerdings die Möglichkeit, durch Beschluß der Eigentümerversamlung von diesen Vorschriften in weiten Teilen abzuweichen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ). Besonders hinsichtlich der Nutzung des Gemeinschaftseigentums hat man sich dem Willen der Mehrheit der Eigentümer unterzuordnen.

Sollten von den Mietern tatsächlich Störungen ausgehen, können Sie von den anderen Eigentümern auch zur Kündigung gezwungen werden.

Für einen Strafantrag muß zunächst ein Straftatbestand erfüllt sein. Die pauschale Berufung auf "Mobbing" genügt dabei nicht.

Sie bzw. der Mieter könnten bei ungerechtfertigten Angriffen gegen ihre Person zur Unterlassung auffordern und bei Wiederholung auf Unterlassung klagen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen überlassen Sie jedoch besser einem Rechtsbeistand. Lassen Sie zunächst eine Eigentümerversammlung einberufen und versuchen Sie, eine einvernehmliche Klärung herbeizuführen.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

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