Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei einem Mehrfamilienhaus gilt grundsätzlich: Ein Nutzungsrecht am Garten besteht nur, wenn es mit dem Vermieter vereinbart ist. Selbst der Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß enthält nicht automatisch das Recht zur Benutzung des Gartens.
Maßgebend ist allein der Mietvertrag. Enthält er keine Regelungen bezüglich des Gartens, besteht auch mietrechtlich kein Nutzungsrecht hieran.
Die Mieter haben daher keinen Anspruch auf Nutzung des Gartens, und Sie können den Mietern die Nutzung des Gartens grundsätzlich untersagen. Soweit Sie den Mietern in der Vergangenheit eine Erlaubnis zur Gartennutzung erteilt haben sollten, können Sie diese Erlaubnis widerrufen, da ein sachlicher Grund hierfür vorliegt (Provokationen, Nutzung durch Fremde).
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen