Sehr geehrter Anwälte, mich würde als Vermieter einmal interessieren, was passiert, wenn ein Mieter dauernd Schäden verursacht und der Handwerker bereits auf der Rechnung vermerkt, dass der Mangel an der Therme wohl vom Mieter selber absichtlich herbeigeführt wurde. Es ist so, dass ja nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels">§ 536a BGB</a> hier nur Mängel der Vermieter sich anlasten muss, die er zu verantworten hat. ... Folgendes steht da " Betroffen wären hier beispielsweise Mieter, die aufgrund ihrer Beweislast erst einen teuren Gutachten einschalten müssen, wenn der Vermieter die Schuld am Eintritt des Mangels ablehnt ( <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels">§536a BGB</a> ) [2]" https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe#Voraussetzungen<!