Wem steht das Kindergeld zu wenn Kind Anfang des Monats umzieht
vom 4.2.2015
30 €
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Mein Sohn ist am 5.Dez 2014 vom Vater (bis dahin Kindergeldberechtigt) zurück zu mir (KM ) gezogen.Habe am 5.12.14 Kind bei mir angemeldet und komplette Unterlagen an die Familienkasse geschickt.Dem Antrag wurde am 12.12.2014 stattgegeben.Auch habe ich der Familienkasse telefonisch die Änderung mitgeteilt.Dort sagte man das ich das Kindergeld für Dez.2014 erhalte,da die Anspruchsvoraussetzungen vorlagen, und die bisherigen Zahlungen an den Vater eingestellt werden. ... In dem Benannten Abs.2 §70Estg ist das aber meines Erachtens anders definiert.2) Soweit in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen eintreten, ist die Festsetzung des Kindergeldes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben oder zu ändern. Frage: Ist die Ausführung der Familienkasse richtig das mir das Kindergeld für Dezember nicht zusteht?