Übereilter Küchenkauf - ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
vom 12.1.2016
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Aus diesem Grund möchten wir Möbelhaus nun um einen sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag beten. Das Möbelhaus wird Laut Kaufvertrag einen Rücktritt zustimmen, fordert aber gemäß dem §8 (Abnahmeverzug) der AGBs 25% des Bestellpreises (in unserem Fall 4.375 €) als Schadensersatz. ... Wenn der Käufer nach Ablauf einer von ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.