Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Festzuhalten ist zunächst, dass es ein Rückgaberecht als solches rechtlich nicht gibt.
Es gibt das sogenannte Rücktrittsrecht. Für einen Rücktritt bedarf es jedoch eines Rücktrittsgrundes. Dies ist nach § 323 Abs. 1 insbesondere die Nichterbringung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung einer Leistung. Hiernach besteht in Ihrem Fall kein Rücktrittsrecht.
Weiter gibt es ggf. ein Widerrufsrecht, nämlich dann wenn Ihr Kunde als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
gehandelt hat („Kauf als Privatperson"). Der Vertrag kam nämlich als Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB
zustande, so dass in der Regel nach § 312g BGB
ein Widerrufsrecht Ihres Kundens besteht, welches er innerhalb einer Frist von 14 Tagen ausüben kann, § 355 Abs. 2 BGB
ausüben kann. Der Widerruf kann bereits ab Vertragsschluss erklärt werden. Die Wirkungen sind dieselben wie beim Rücktritt: die gegenseitigen Leistungen sind zurückzugewähren.
Besteht ein Widerrufsrecht, dann wäre Ihr Kunde nun im Recht. Dabei wäre es unschädlich, dass er von einem Rückgaberecht spricht, da insoweit nicht am tatsächlichen Wortlaut der Erklärung festzukleben ist, sondern eine Auslegung nach dem eindeutig erklärten Willen („möchte Produkt nicht mehr") stattfindet.
Als Drittes können Sie natürlich freiwillig als Service-Leistung ein Rückgaberecht einräumen. Da dieses gesetzlich nicht geregelt ist, können Sie hierfür die Bedingungen selbst (im voraus) festlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 13.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 13.01.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen