ich habe mir vor 4 wochen einen gebrauchren opel astra cabrio gekauf . im kaufvertrag steht gebraucht wie ausgiebig besichtigt,unter ausschuss jeglicher gewähleistung im hinblick auf sichtbare und unsichtbare mängel,insbesondere bezüglich des kilometerstandes,frühere unfälle und etwas auftretendender schäden infolge früherer unfälle.da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist,können frühere Unfälle ,Korisionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie,am Fahrgestell,an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden.Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die Tüv -Zulassung irgend welcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderung. jetzt musste ich in die werkstatt,weil standig auch schon bei Kauf des autos die Abgaslampe Brannte.Jetzte hat die werkstatt festgestellt das noch mehr Mängel sind Von der Handbremse ist das seil angerissen ,bremsscheiben und Belege müssen erneuert werde von der klimaanlage ist der kondensator kaputt die rechnung beläuft sich auf 1700 euro. kann ich vom Kaufvertrag zurück treten oder kann ich diese rechnung von ihm verlangen?