Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nicht-Bezahlung der Kaution
beantwortet von
Rechtsanwalt Frank Dubbratz / Dinslaken
Ich möchte ihm deswegen so bald wie möglich fristlos kündigen. Zu welchem genauen Datum kann ich dies tun, wann darf dem Mieter die Kündigung frühestens zugehen? Was muss ich bei der fristlosen Kündigung beachten?