Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Der Anstellungsvertrag und die Berufung zum GF sind strikt zu trennen. Sie können bei einer fristlosen Kündigung aber erklären, dass mit der fristlosen Kündigung auch der Rücktritt vom Amt als Geschäftsführer bezweckt ist.
Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den für die Kündigung erheblichen Tatsachen Kenntnis erlangt haben, erfolgen (vgl. § 626 Abs. 2 BGB
).
Die Kündigungserklärung könnte wie folgt lauten:
"Sehr geehrter Herr....,
hiermit kündige ich den Anstellungsvertrag vom... fristlos, hilfsweise zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
Darüber hinaus erkläre ich hiermit auch den fristlosen Rücktritt von meinem Amt als Geschäftsführer der xyz GmbH mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist."
Aufgrund Ihres Sachvortrages kann allerdings nicht beurteilt werden, ob Ihnen überhaupt ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Diese Antwort ist vom 17.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Mein Arbeitsvertrag wurde bei der Firma xxx unterzeichnet, bei der insolvenz der firma habe ich einen neuen geldgeber gesucht und gefunden, dieser kaufte die firma auf und gab ihr einen neuen namen.
die frage, muss ich in der kündigung schreiben:
hiermit kündige ich den Anstellungsvertrag vom 15.10.2008 ehemals xxx1 Gmbh, übernommen durch die xxx2 GmbH am 15.12.2008, fristlos, hilfsweise zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
ich danke schon mal im vorraus
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es reicht, wenn Sie auf den Anstellungsvertrag vom 15.10.2008 rekurrieren, da xxx2 GmbH in die Rechte und Pflichten des Anstellungsvertrages vom 15.10.2008 eingetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
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www.kanzlei-roth.de