Rückbau von Grenzbebauung vermeiden
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, der Erstbesitzer meines Grundstückes hatte vor über 40 Jahren einen gemauerten Unterstand errichtet. ... Dazu ist eine Baugenehmigung erforderlich, welche aber, aufgrund der Größe des Unterstandes, eine Eintragung einer Baulast in das nachbarliche Grundbuch erfordert.