Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - Kroatischer Staatsbürger, verheiratet, Ehefrau ebenfalls kroatische Staatsbürgerin - Seit 1992 - Ende 2012 ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis (komplette Schullaufzeit, Studium in D beendet und in Deutschland jahrelang gearbeitet) - Ab Januar 13 gemeinsam mit Ehefrau nach Zürich gezogen aufgrund neuer Tätigkeit (weiterhin meldepflichtig auf elterlicher Adresse) - Zu diesem Zeitpunkt von der Behörde Bescheinigung erhalten (gem. ... Behörde teilte mir ebenfalls mit, dass ich das Land aus einem Natur nicht natürlichen Grund für 2Jahre verlassen kann, ohne dass diese erlischt (gerechnet ab 01.07.13 - 01.07.15) - Nach einem nun mehr als zweijährigem Aufenthalt in CH haben wir uns entschieden, dass wir unseren Lebensmittelpunkt wieder nach D verlagern möchten. - Wir haben ebenfalls eine Wohnung gekauft und unseren Wohnsitz wieder ab dem 01.06.15 in D gemeldet - Meine Frau wird sich aus der CH abmelden und ist wieder physisch in D in unserer Wohnung. ... Meine Frage lautet: Nach meinem Verständnis sind alle Grundvoraussetzungen gem. §10StaAG gegeben, d.h ich kann den Lebensunterhalt nachweisen, keine Straftaten, Wohnsitz in D länger als 8 Jahre, Lebensmittelpunkt in Deutschland, da meine Frau in Deutschland wieder lebt, wir Eigentum besitzen und meine komplette Familie in Deutschland lebt.