Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben wie folgt. Vorausschicken muss ich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen die Rechtslage sich anders gestalten kann und diese Plattform nur der ersten Orientierung gilt.
Grundsätzlich ist ein deutsches Gericht an die Feststellungen in einem türkischen Urteil gebunden und kann dies auch nicht korrigieren. Das ergibt sich aus entsprechenden Übereinkommen zwischen Deutschland und der Türkei.
Dennoch ist natürlich immer im Einzelfall zu prüfen, ob ggf. ausnahmsweise etwas anderes gelten kann.
So kann zum Beispiel ausnahmsweise deutsches Recht angewendet werden, wenn das eigentlich anzuwendende ausländische Recht den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung massiv widersprechen würde.
Es ist aber auch denkbar, dass zwar ein deutsches Gericht über den Fall entscheidet, aber das deutsche Gericht trotzdem türkisches Recht anwenden muss.
Es ist im vorliegenden Fall daher zunächst geboten, sämtliche Einzelheiten des Falles zu prüfen. Hierbei ist zunächst festzustellen, welches Gericht zuständig ist, ob ein entgegenstehendes rechtskräftiges Urteil einem erneuten Prozess entgegensteht, ob ungeachtet dessen trotzdem ein deutsches Gericht entscheiden darf, usw.
Diese Fragen lassen sich aber aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben leider nicht abschließend beantworten.
Daher kann ich zusammenfassend sagen, dass zwar grundsätzlich ein deutsches Gericht an die Feststellungen in einem rechtskräftigen Urteil gebunden ist, jedoch es hiervon durchaus Ausnahmen geben kann.
Sollten Sie eine Rückfrage haben, können Sie gerne die Nachfragefunktion benutzen. Darüber hinaus prüfe ich auch gerne im Rahmen einer entsprechenden Beauftragung Ihren konkreten Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt