. •Mein Arbeitgeber zahlt mir eine Abfindung, die im März 2007 ausbezahlt, und nach der Fünftelregelung besteuert wird. •Mir ist bekannt, das sich die beiden letzten Gehälter, die im Januar und Februar 2007 gezahlt werden, bei der Besteuerung der Abfindung im März 2007 für mich ungünstig auswirken, und es steuertechnisch „optimal“ wäre, wenn ich neben der Abfindung in 2007 keinerlei weitere Einkünfte mehr hätte. •Mir wurde gesagt, dass es zwar möglich ist, lediglich 5 Monate Kündigungsfrist bei der Auflösung des Arbeitsvertrages zu vereinbaren, und bereits zum 31.12.2006 aus dem Unternehmen auszuscheiden (Fragen bezüglich der Arbeitsagentur sind hier zu vernachlässigen). Dies würde ja die Auszahlung der beiden Gehälter in 2007 verhindern, und somit zunächst bei der Zahlung und Besteuerung der Abfindung in 2007 einen erheblichen positiven Effekt erzielen. ... •Gibt es andere Möglichkeiten, z.B. durch die Vereinbarung von unbezahltem Urlaub in den beiden Monaten in 2007, freiwillig auf die beiden Gehälter zu verzichten, um somit die Anrechnung dieser Gelder bei der Besteuerung der Abfindung zu verhindern?