Ich denke, er hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, weil er zum einen bereits eine Ausbildung absolviert und zum anderen sich auf das Gröbste sittenwidrig verhalten hat. ... -Er schloss seine Grundausbildung ab -Durch den Unteroffizierslehrgang ist er durchgefallen, mangels Leistung -Erneuter Besuch des Lehrgangs mit Abschluss -Bei der Bundeswehr im Rahmen des geplanten Werdegangs zum Luftbildauswerter die Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert (dauer 21 Monate) -Er wurde zur Prüfung nicht zugelassen, weil er massiv wie folgt gegen das Soldatengesetz verstoßen hatte: a)Während der Ausbildung mit einem dienstlichen Computer pornografische Inhalte aus dem Internet heruntergeladen hatte und b)ein Dienstfahrzeug ohne Fahrauftrag während eines Dienstes mit besonderer Verantwortung (Unteroffizier vom Dienst) fuhr, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein (weder militärisch noch zivil) Er wurde später dann doch noch zur Prüfung zugelassen und bekam entsprechende Vorbereitungszeit, um diese auch zu bestehen.