Kündigung in Elternzeit
vom 21.6.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich bin zur Zeit in Elternzeit zu Hause und mein Chef hat im Dezember 2016 sein Gewerbe abgemeldet. Er dachte erst, ich bräuchte gar keine Kündigung, dann hatte er Einsehen und hat auf mein Drängen hin einen Antrag bei der Bezirksregierung gestellt und im Mai 2017 die Erlaubnis erhalten mich kündigen zu dürfen. Aber er tut es einfach nicht.