(inkl. ausbildung: 6 Jahre) ausbildung beendet mit 25 jahren die person an nr. 3 hat noch bis einschließlich 02/2007 probezeit. dieser hat einen tätigkeitsbereich, der vom outsourcing nicht so stark betroffen ist. um einer betriebsbedingten kündigung - insbesondere eine kündigung, bei der wenig aussicht auf eine abfindung besteht, u.U. aus dem weg zu gehen, erwägt sie nun, sich intern um eine stelle in einer anderen abteilung zu bemühen. zur neuen stelle ist folgendes zu sagen: *sie ist auf 12 monate befristet *meine partnerin würde 50% ihrer arbeitszeit in der bisherigen abteilung A (unbefristet) und die übrigen 50% in der neuen abteilung B (befristet) einbringen, da laut personalmanager ein kompletter abteilungswechsel von einem unbefristeten in ein befristetes arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig sei. * das gehalt würde entsprechend auf die budgets der beiden abteilungen verteilt werden sie hat zu diesem vorhaben unterschiedlichste reaktionen von kollegen und bekannten erhalten: These I: sobald kollege nr. 3. seine probezeit absolviert hat, würde dieser hinsichtlich der sozialauswahl bei kündigungen - im vergleich zu meiner partnerin - im vorteil sein, weil sein arbeitsbereich weniger vom outsourcing betroffen ist. dies sowohl bei einem verbleib meiner partnerin zu 100% in abteilung A, als auch bei einer geteilten beschäftigung in abteilung A UND B. begründung: eine längere betriebszugehörigkeit würde bei der sozialauswahl weniger berücksichtigt werden, als der grad, in dem der tätigkeitsbereich durch outsourcing eingeschränkt wurde. frage: stimmt das? These II: beim wegfall von abteilung A (bzw. kündigung ihrer stelle in abteilung A) würde ihr lediglich eine "halbe stelle" in abteilung B erhalten bleiben. fragen dazu: - stimmt das, oder müsste ihr eine 100% stelle (in abteilung B oder anderswo) angeboten werden?