Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie müssen also nachweisen, dass Ihr Vertragspartner die Kündigung erhalten hat. Das dürfte Ihnen leider nicht möglich sein.
Kündigungen sollten aus diesem Grund möglichst per Einwurf-Einschreiben verschickt werden.
Lassen Sie sich bestätigen, dass eine Beendigung des Vertrages zumindest zum 15.11.20 erfolgt. Für die Beendigung in diesem Jahr fehlt es leider an einer nachweisbar zugegangenen Kündigung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
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