Verrechnung von BK und Schönheitsreparaturen
vom 25.4.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich bin bereits vor Beendigung dieser Fristen ausgezogen und habe die Wohnung trotzdem von einem Meisterfachbetrieb komplett mit Grundanstrich weiß renovieren lassen. Der Vermieter legt mir nun eine Betriebskostenabrechnung vor, wobei ich ihm die Kosten der Renovierung entgegenhalte und im Grunde von ihm die Rückerstattung des Differenzbetrag beanspruche. Kann ich diese Forderung aufmachen, denn der Vermieter erhielt durch die Renovierung einen Vorteil oder ist die BK-Abrechnung von mir zu zahlen.