Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Sie (alleine) haben einen Kaufvertrag über eine Einbauküche abgeschlossen, die Sie nach Trennung von Ihrer Lebensgefährtin, und Vernmietung der Eigentumswohnung tatsächlich nicht mehr benötigen und auch alleine so nicht mehr finanzieren können/wollen.
Ein Aufmaß ist bisher nicht erfolgt, damit kann die Küchenfirma die Küche beim Hersteller noch nicht in Auftrag gegeben haben. Das genaue Aufmaß einer Einbauküche ist üblicherweise Voraussetzung für deren Produktion/Anfertigung.
Sie wollen nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Üblicherweise wird in solchen Fällen ein pauschaler Schadensersatz fällig. Hier im Umkreis verlangen die Möbelhäuser bis zu 25% der Kaufsumme, erlauben aber dem Kunden nachzuweisen, dass eine geringere Summe (z.B. einfache Planung, kurze Beratungsdauer etc.) angemessen ist. Diese Regelung ergibt sich aus dem Kleingedruckten des Vertrages- den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Ihrem Fall sollte gut nachweisbar sein, dass Sie durch die Trennung und den kurz zuvor getätigten Hauskauf unverschuldeterweise die Küche nicht mehr benötigen, und deshalb vom Kaufvertrag gegen Schadensersatzleistung zurücktreten können.
Da die Küchenfirma wegen dem fehlenden Aufmaß die Küche noch nicht beim Hersteller in Auftrag gegeben haben kann bzw. falls sie selbst produziert nicht mit der Produktion angefangen haben kann (eine Eibauküche setzt ja gerade voraus, daß sie genau passt) dürfte die Schadensersatzhöhe überschaubar sein. Ich schätze um die 10% der Kaufsumme wären anzudenken.
Da der Schadensersatz im Falle des Rücktritts vom Vertrag in Ihrem Kaufvertrag offenbar nicht geregelt ist, müsste die geschädigte Küchenfirma ihren Schaden und die Schadenshöhe nachweisen.
Ich rate Ihnen vom Kaufvertrag schriftlich (per Einschreiben Rückschein) zurückzutreten, und als Grund anzuführen, daß Sie unverschuldet aufgrund der Trennung von Ihrer Lebensgefährtin, dem dadurch erforderlichen Kauf und Finanzierung der Eigentumswohnung nur durch Sie alleine, und die Notwendigkeit die Wohnung vermieten zu müssen die bestellte Küche nicht mehr nutzen können. Machen Sie der Küchenfirma klar, daß Sie aufgrund der neuen Lebensumstände derzeit als Schadensersatz maximal 5-10% der Kaufsumme aufbringen können und bieten Sie eine entsprechende Zahlung an.
Gerne können Sie mir unverbindlich die Vertragsunterlagen per Email zukommen lassen (bitte beachten Sie dazu meine Kontaktdaten) - möglicherweise ergeben sich dann noch weitere Aspekte ("Wegfall der Geschäftsgrundlage").
Ich bin gerne bereit im Rahmen einer Mandatserteilung die Angelegenheit zu übernehmen, und hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.
Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt
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