Sehr geehrter Fragesteller,
der Mieter haftet grundsätzlich nur für eine übermäßige Abnutzung der Mietsache, es sei denn, es sind im Vertrag wirksam Schönheitsreparaturen bei Auszug vereinbart.
Mir scheint hier schon nicht einmal klar, dass die Kratzer überhaupt vom Mieter verursacht wurden.
Zudem hätte ich bereits aufgrund Ihrer Angaben eine Haftung wegen des Gesamtzustands des Türrahmens verneint.
Derartige Kratzer sind bei so alten Rähmen durchaus als normaler Verschleiß durch gewöhnlichen Gebrauch zu werten.
Wenn der Mieter gleichwohl bereit war, hierfür einzustehen, dann kann der Vermieter nicht mehr verlangen, als ihm ohnehin zustand, was in diesem Fall „Nichts" war.
Insofern sollten hier weitere Ansprüche klar und deutlich abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für die Rückmeldung. Die von der Vermieterin bei Auszug beanstandeten Kratzer stammten von uns als Mieter, dies ist unstrittig. Die Malerfirma hat die kleinen Beschädigungen ausgebessert und diese Stellen lackiert. Nun ist die Vermieterin mit dem Ergebnis und vor allem der Farbe unzufrieden.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bin gleichwohl der Meinung, dass hier nicht über das Geleistete hinaus geleistet werden muss, da Sie einwenden können, es handele sich um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des ohnehin mehrfach überstrichenen Türrahmens.
Zudem hatte die Vermieterin zugestimmt.
Wenn also die Farbe ansatzweise der ursprünglichen Farbe entspricht, dann haben Sie ausreichend ausgebessert.
Die Vermieterin stünde dann im Streitfall in der Beweislast, dass die Ausbesserung nicht ausreichend war.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt