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Vermieterin will Reparatur nicht abnehmen

| 4. Dezember 2021 18:56 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:15

Nach Auszug aus der Mietwohnung wurden Macken an 2 Holztürrahmen innerhalb der Mietwohnung bemängelt. Es wurde vereinbart, dass der Maler, welcher die Wohnung zwei Jahre zuvor die Türen lackiert hat, diese im Auftrag des Mieters ausbessert.

Der Maler hat die Beschädigungen nun verspachtelt und lackiert. Die Nachmieter waren bei der Ausbesserung dabei und mit der Ausführung zufrieden. Nun aber bemängelt die Vermieterin die Arbeit des Malers und fordert, dass er die Rahmen komplett neu lackiert (auf meine Kosten). Sie ist der Meinung, dass man einen Farbunterschied erkennen würde. Laut Maler, wurde die selbe Farbe wie bei der Sanierung genutzt. Ein Farbunterschied sei nach 2 Jahren normal.

1. Ist die Vermieterin berechtigt, eine vollständige Lackierung zu fordern oder muss sie mit einem leichten Farbunterschied leben?

2. Welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen?

Anmerkung: Die Türrahmen sind mindestens 30-50 Jahre alt. 2019 wurden die Rahmen im Zuge der Sanierung beilackiert. Katscher aus der Zeit vor der Sanierung, wurden teilweise nicht gespachtelt sondern wurden im Zuge der Sanierung einfach nur lackiert. Die Türrahmen waren von der Oberflächenbeschaffenheit in einem dem Alter entsprechenden Zustand.
Die bei Auszug bemängelten Katscher waren 1.5x4cm groß.

4. Dezember 2021 | 19:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

der Mieter haftet grundsätzlich nur für eine übermäßige Abnutzung der Mietsache, es sei denn, es sind im Vertrag wirksam Schönheitsreparaturen bei Auszug vereinbart.

Mir scheint hier schon nicht einmal klar, dass die Kratzer überhaupt vom Mieter verursacht wurden.

Zudem hätte ich bereits aufgrund Ihrer Angaben eine Haftung wegen des Gesamtzustands des Türrahmens verneint.

Derartige Kratzer sind bei so alten Rähmen durchaus als normaler Verschleiß durch gewöhnlichen Gebrauch zu werten.

Wenn der Mieter gleichwohl bereit war, hierfür einzustehen, dann kann der Vermieter nicht mehr verlangen, als ihm ohnehin zustand, was in diesem Fall „Nichts" war.

Insofern sollten hier weitere Ansprüche klar und deutlich abgelehnt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. Dezember 2021 | 20:03

Vielen Dank für die Rückmeldung. Die von der Vermieterin bei Auszug beanstandeten Kratzer stammten von uns als Mieter, dies ist unstrittig. Die Malerfirma hat die kleinen Beschädigungen ausgebessert und diese Stellen lackiert. Nun ist die Vermieterin mit dem Ergebnis und vor allem der Farbe unzufrieden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Dezember 2021 | 20:15

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bin gleichwohl der Meinung, dass hier nicht über das Geleistete hinaus geleistet werden muss, da Sie einwenden können, es handele sich um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des ohnehin mehrfach überstrichenen Türrahmens.

Zudem hatte die Vermieterin zugestimmt.

Wenn also die Farbe ansatzweise der ursprünglichen Farbe entspricht, dann haben Sie ausreichend ausgebessert.

Die Vermieterin stünde dann im Streitfall in der Beweislast, dass die Ausbesserung nicht ausreichend war.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2021 | 20:22

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