Ich will Ihnen kurz schildern, was passiert bzw. nicht passiert ist: während ich Leistungen der Agentur für Arbeit erhielt (seit März 2014), habe ich bei einer Physiotherapiepraxis eine Stelle angeboten bekommen, bei der ich zunächst zur Probe arbeiten sollte. ... Bereits am 27.06.14 erhielt ich allerdings von der Agentur für Arbeit einen "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen Berücksichtigung von Nebeneinkommen gem. §155 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)", in dem steht, daß "... der Betrag [den ich zu viel erhalten hatte] gegen Ihre Ansprüche... in voller Höhe aufgerechnet (wird)" und ich "... infolge der Aufrechnung den Betrag nicht zu überweisen" brauche. ... Nun schneit dieser Vorwurf des Betruges ins Haus - dabei empfinde ich mein Verhalten eher als eine Mischung aus leichter Nachlässigkeit und Nichtwissen oder Naivität - ich habe zu keinem Zeitpunkt die Agentur betrügen wollen und frage mich auch, warum es nicht zumindest eine Vorwarnung gibt mit der Möglichkeit, mein Fehlverhalten anders zu begleichen, aber nun ja: mein Anliegen ist: ich habe ja nun die Möglichkeit, mich dazu zu äußern (oder eben nicht).