Eine Spanische SL 2 Gesellschafter zu je 50 % einer ist Geschäftsführer Eingetragen in Spanien ohne weiteren Gesellschafter Vertrag "Die Gründungspartner sich gegenseitig befähigt, so dass jeder von ihnen, allein, kann diese Urkunde oder die Satzung korrigieren, klären, berichtigen oder ergänzen, oder die vorliegende Urkunde oder die Satzung, um seine vollständige Eintragung in das Handelsregister zu erreichen". Auf Grund eines groben verstosses soll der Geschäftsführer fristlos oder hilfsweise fristgerecht abgesetzt werden. Welche Formulierung ist hier richtig und kann dies ein Gesellschafter tun.