Sehr geehrte Damen und Herren, Vorgeschichte: Das Haus, das ich bewohne war mein Elternhaus und vor dem Ableben meines Mannes gehörten mir 3/4 davon Meinem Mann gehörte ein 1/4 des Hauses. ... Im Grundbuch wurde ich mit meinen beiden Töchtern, anstelle meines Mannes für das 1/4 als Erbengemeinschaft eingetragen. ... Mir ist klar, solange die Erbauseinandersetzung noch nicht in Kraft gesetzt wird, kann meine Tochter keinen Kredit auf das Haus aufnehmen, es sei denn ich und meine andere Tochter würden unterschreiben.