Ich bin 37 Jahre und bin seit 15 Jahren als Steuerfachangestellte tätig, wohne alleine (kein Unterstützer) Vertrag mit Steuerberater (alter AG), als Steuerfachang.seit 01.02.2005 Kündigung durch Stb. am 21.04.2006 zum 30.06.2006 (Kündigungsfrist: 6 Wo. zum Quartalsende) Kündigung ist von mir am 21.04.2006 unterschrieben worden (Nötigung) Habe keine schriftliche Abmahnung / Kritik bekommen Ich weiß, dass ich nach dem Gesetz nur 3 Wochen Zeit habe, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen, und auch nur, wenn in dem Unternehmen mehr als 10AN tätig waren. ... „Standardvertrag“: - mit einer der ........- Gruppe angehörigen Personaldienstleistungs-GmbH / war nicht besprochen - EinJahresVertrag / nicht abgesprochen - soll mich verpflichten, bei Bedarf mich in eine andere Niederlassg.Versetzen zu lassen - gleich bleibende Tätigkeit geschieht nur unter Vorbehalt - 1.600€ Brutto mtl., kein Weihnachtsgeld o.ä. / 40h pro Woche, alle anderen arbeiten 39h (1.800€ waren besprochen m.Option in 3 Monaten mehr zu bekommen) - „Urlaub orientiert sich an der jeweiligen Tätigkeit, max. 30 Tage Urlaub - Vertragsstrafe, falls der Vertrag nicht angetreten wird i.H. von 2 Brutto – Monatsgehältern - der Tarifvertrag findet keine Anwendung - zurückdatiert auf den 10.05.2006 (erhalten heute 29.05.2006) Fakt ist, dieser Vertrag ist nicht annehmbar. ... Fragen: 1.Ist meine Vorgehensweise, ab morgen dem alten Arbeitsverhältnis nachzugehen, OK?