Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuerpflicht als Privatperson und Firmeninhaber in Deutschland (DBA) 183 Tage

16. Oktober 2024 15:23 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Durch verschiedene Maßnahmen kann eine Steuerpflicht in Deutschland vermieden oder zumindest das Risiko erheblich reduziert werden.

Ziel:

Vermeidung einer Steuerpflicht in Deutschland sowohl als Privatperson als auch für die Firma.

Ausgangslage:
- Staatsbürgerschaft und Wohnsitz: Schweizer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz und Familie in der Schweiz.
- Arbeitssituation: Angestellter eines Schweizer Unternehmens (kein deutsches Arbeitsverhältnis, keine Entsendung nach Deutschland), jedoch teilweise Remote-Arbeit von Deutschland aus.
- Aufenthaltsdauer in Deutschland: Seit Januar 2024 bereits 144 Tage in Deutschland verbracht. Es wurden Urlaubsreisen und Rückreisen in die Schweiz (Zürich) protokolliert. Reisen fanden teilweise mit dem Auto (Hin- und Rückfahrten) und teilweise mit dem Flugzeug statt (Flüge sind nachweisbar).
- Geschäftsverbindung: Inhaber einer kleinen Schweizer GmbH, die einen Teil ihres Umsatzes auch in Deutschland erzielt. Einkommen aus der Festanstellung übersteigt die Einkünfte aus der GmbH.
Wohnsituation: Untervermietete Wohnung in Deutschland von Mitte Juli 2024 bis Mitte Dezember 2024 (153 Tage).

Fragen:
a) Privatperson - Steuerpflicht in Deutschland:

Welches Risiko besteht, dass ich in Deutschland als Privatperson steuerpflichtig werde? Wie beeinflusst die Aufenthaltsdauer (bereits 144 Tage) und die Remote-Arbeit dieses Risiko?

b) Firma - Steuerpflicht in Deutschland:

Welche Risiken bestehen, dass meine Schweizer GmbH in Deutschland steuerpflichtig wird, wenn ich mich hier längere Zeit aufhalte und einen Teil des Umsatzes in Deutschland erziele?

c) Anmietung einer Wohnung - Steuerliche Konsequenzen:

Begründet die Anmietung der Wohnung in Deutschland (Mitte Juli bis Mitte Dezember 2024) eine Steuerpflicht als Privatperson? Hat es dabei Auswirkungen, ob der Untermieter mich in Deutschland gemeldet hat oder nicht?

d) 183-Tage-Regelung - Aufenthaltsdauer:

Wenn ich für kurze Zeit, z.B. für eine Hochzeit, Deutschland verlasse (etwa für 4 Tage), werden diese Tage aus der 183-Tage-Regelung herausgerechnet? Muss ich die Abwesenheit explizit nachweisen, und wenn ja, wie?

e) Weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer Steuerpflicht:

Welche weiteren Maßnahmen sollte ich ergreifen, um sicherzustellen, dass ich keine Steuerpflicht in Deutschland begründe? (Z.B. sorgfältiges Protokollführen der Aufenthalte, Aufbewahrung von Quittungen oder anderen Nachweisen.)

16. Oktober 2024 | 17:37

Antwort

von


(113)
Königstraße 45
30175 Hannover
Tel: 0511 51545373
Tel: 0511 12220296
Web: https://kanzleihohnstock.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die mir vor wenigen Minuten zugewiesen wurde. Diese möchte ich nun sehr gerne anhand der von Ihnen gemachten Angaben beantworten.

Die Vermeidung einer Steuerpflicht sowohl als Privatperson als auch für Ihre Firma erfordert eine sorgfältige Analyse der deutschen Steuervorschriften und -praktiken. Ich werde Ihre Situation ausführlich darstellen und dabei auf einschlägige Gesetzestexte hinweisen. Aufgrund der Komplexität und der emotionalen Belastung, die durch steuerliche Unsicherheiten entstehen können, werde ich mich bemühen, die Informationen klar und nachvollziehbar darzustellen. Lassen Sie uns systematisch vorgehen und jeden Ihrer Punkte einzeln analysieren:

a) Steuerpflicht als Privatperson

Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne gemäß § 8 AO liegt dort vor, wo jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er diese beibehalten und benutzen wird. Der gewöhnliche Aufenthalt gemäß § 9 AO wird durch den Aufenthalt an einem Ort für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als sechs Monaten begründet.

Ihre vorläufige Aufenthaltsdauer von 144 Tagen in Deutschland unterliegt der steuerlichen Prüfung, führt grundsätzlich allein aber noch nicht zu einer Steuerpflicht in Deutschland. Nach der sogenannten "183-Tage-Regel" gemäß Artikel 4 OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (OECD-MA) könnte bei Überschreitung der 183 Tage in einem Kalenderjahr eine deutsche Steuerpflicht begründet werden.

Ihre Remote-Arbeit aus Deutschland hat nach Auffassung der Finanzverwaltung ebenfalls Einfluss auf die Besteuerung, insbesondere wenn dieser Tätigkeit mit einer bestimmten Regelmäßigkeit und Intensität nachgegangen wird. Bei einem dauerhaften Remote Work wird der Arbeitnehmer in der Regel im Arbeitsland steuerlich ansässig. Die Mehrzahl der nationalen Steuergesetze sieht vor, dass eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz in diesem Land erwirbt, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Territorium dieses Staates aufhält.

Ergebnis: Das Risiko entsteht in Ihrem Fall dann, wenn Sie die 183-Tages-Grenze überschreiten. Das Risiko würde durch die Remote-Arbeit vor allem dann erhöht werden, wenn Sie aufgrund der Remote-Arbeit die 183-Tages-Grenze überschreiten. Bleiben Sie unter dieser Grenze, hat die Remote-Arbeit grundsätzlich keine zusätzliche Negativwirkung.

b) Steuerpflicht Ihrer Schweizer GmbH

Die steuerliche Betriebsstätte nach § 12 AO und Art. 5 OECD-MA kann bei regelmäßiger und nachhaltiger Geschäftstätigkeit in Deutschland entstehen. Bereits eine vorübergehende gewerbsmäßige Nutzung einer festen Einrichtung oder einer festen örtlichen Gegebenheit kann genügen. Insbesondere durch die Tätigkeit als Inhaber Ihrer Schweizer GmbH und die Erzielung von Umsätzen in Deutschland könnte hier ein Risiko bestehen.

Ergebnis: Wenn Sie in Deutschland für Ihre Schweizer GmbH geschäftliche Tätigkeiten nachgehen und gegebenenfalls sogar (in Zukunft) Standorte unterhalten, ist das Risiko einer Steuerpflicht in Deutschland erhöht.

c) Konsequenzen der Anmietung einer Wohnung

Die Anmietung einer Wohnung für den genannten Zeitraum (Mitte Juli bis Mitte Dezember 2024) könnte als Begründung eines Wohnsitzes im Sinne des § 8 AO interpretiert werden, unabhängig davon, ob eine Meldung bei den Behörden erfolgt. Die Meldung kann jedoch Indizwirkung haben und von der Finanzverwaltung als Begründung einer steuerlichen Ansässigkeit interpretiert werden. Eine Meldung würde das Risiko somit zusätzlich erhöhen - davon abhängig ist die Steuerpflicht aber nicht.

Ergebnis: Die Anmietung der Wohnung stellt aufgrund der Indizwirkung nach den mir vorliegenden Informationen derzeit das größte Risiko für eine Steuerpflicht in Deutschland dar.

d) Abwesenheit von Deutschland – 183-Tage-Regelung

Kurze Abwesenheiten, wie für eine Hochzeit, können gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht als Unterbrechung der 183-Tage-Regelung gewertet werden, wenn sie im Rahmen der gewöhnlichen Lebensführung liegen. Zur Nachweispflicht wird empfohlen, die Dokumentation durch Reisenachweise, Hotelquittungen oder andere Belege durchzuführen.

e) Weitere Maßnahmen

Folgende Maßnahmen können zusätzlich ergriffen werden, um das Risiko der Steuerpflicht in Zukunft zu vermeiden:

- Kalenderjahrplanung: Planen Sie Ihre Aufenthalte in Deutschland so, dass diese stets deutlich unter der 183-Tage-Schwelle bleiben. Bedenken Sie dabei, dass auch kurze Abwesenheiten von wenigen Tagen in der Regel nicht für eine Unterbrechung berücksichtigt werden.

- Sorgfältige Reisedokumentation führen: Protokollieren Sie Ihre Aufenthalte und bewahren Sie Belege für Ein- und Ausreisen auf. Behandeln Sie die Protokollierung wie eine Art "Fahrtenbuch". Dokumentieren Sie also Ihre Reisen aus Deutschland heraus detailliert, inklusive Reisezwecke und -dauer. Bewahren Sie hierfür bitte alle Belege und sonstigen Nachweise auf (zum Beispiel Quittungen, Tickets und Hotelrechnungen. Auch mögliche Zeugenaussagen (zum Beispiel Personen, die Sie auf den Reisen begleiten), sollten festgehalten werden. So können Sie den Nachweis der gewöhnlichen Rückkehr zu Ihrem Hauptwohnsitz in der Schweiz führen (§ 9 AO)

- Regelmäßige Rückkehr: Stellen Sie sicher, dass Ihr Lebensmittelpunkt klar in der Schweiz liegt. Regelmäßige Rückkehr und Beteiligung am sozialen Leben in der Schweiz (zum Beispiel örtliche Vereinsmitgliedschaften) können unterstützende Nachweise liefern.

- Keine langfristige Anmietung in Deutschland: Statt der Anmietung für volle 153 Tage sollten kürzere Einzelaufenthalte mit wechselnden Unterkünften vorliegen, um das Vorliegen eines festen Wohnsitzes zu vermeiden.

- Keine dauerhafte Adresse: Verzichten Sie darauf, eine feste Adresse in Deutschland zu etablieren, die von der Finanzverwaltung als Wohnsitz interpretiert werden könnte.

- Remote-Arbeit in Deutschland minimieren: Arbeiten Sie - wenn möglich - überwiegend von der Schweiz aus oder anderen Orten außerhalb Deutschlands (Schlagwort "flexible Arbeitsorte"). Minimieren Sie die Dauer und Regelmäßigkeit Ihrer Remote-Arbeit aus Deutschland.

- Nachweispflicht: Führen Sie detaillierte Arbeitsprotokolle, die belegen, dass Ihre Geschäftsaktivitäten primär außerhalb Deutschlands erfolgen. Gegebenenfalls wird Ihr Arbeitgeber auch ein Bestätigungsschreiben ausstellen.

- Vermeidung fester Geschäftseinrichtungen: Halten Sie keine regelmäßigen Geschäftsbesprechungen oder Tätigkeiten in Deutschland ab, die als feste Einrichtung gewertet werden könnten. Verlegen Sie gegebenenfalls geschäftliche Aktivitäten, die deutsche Kunden betreffen, vollständig an Standorte außerhalb Deutschlands. Ihre Schweizer GmbH sollte keine direkte und dauerhafte Präsenz oder Niederlassung in Deutschland aufweisen, um Betriebsstättenrisiken zu minimieren. Nutzen Sie gegebenenfalls lokal begrenzte Service-Verträge, die von fremden Dritten ohne dauerhafte Niederlassung abgewickelt werden.

- Bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Halten Sie sich an die geltenden Meldepflichten und schalten Sie einen Steuerberater und/oder einen Rechtsanwalt ein, falls die deutschen Finanzbehörden Kontakt zu Ihnen aufnehmen oder Bescheide erlassen sollten. Oft müssen Rechtsmittelfristen eingehalten werden, um die Rechtskraft einer nachteiligen Entscheidung der Finanzbehörde zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einige Klarheit in Ihrer Situation verschaffen konnte. Sollten Sie in Zukunft weitere Unterstützung benötigen oder ein persönliches Gespräch wünschen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ich bin weiterhin für Sie da.


Mit freundlichen Grüßen

Cedric Hohnstock
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Oktober 2024 | 15:25

Danke! Ich würde Sie als Anwalt mandatieren, wenn es relevant werden würde. Meine letzten Fragen soweit:

Privatperson:
1. Gibt es bekannte Fälle, in denen Personen, die sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufgehalten haben, dennoch steuerpflichtig wurden?

2. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutschen Steuerbehörden eine Steuerprüfung oder Nachforschungen anstellen, selbst wenn ich die 183-Tage-Grenze nicht überschreite, aber regelmäßig in Deutschland remote arbeite? Gibt es bestimmte Auslöser oder Indikatoren, die eine solche Prüfung wahrscheinlicher machen?

Firma:

3. Wenn ich nur wenig Lohn aus meiner GmbH erhalte und keine signifikante Geschäftstätigkeit von Deutschland aus für die GmbH betreibe, reicht das aus, um das Risiko einer Betriebsstätte in Deutschland zu minimieren, oder spielt es keine Rolle, wie hoch mein Einkommen aus der GmbH ist?

4. Gibt es bestimmte steuerliche Gestaltungen, die ich nutzen kann, um sicherzustellen, dass mein Haupteinkommen aus der Anstellung und mein geringes Einkommen aus der GmbH weiterhin primär in der Schweiz besteuert werden und nicht in Deutschland, falls ich dort länger remote arbeite?

5. Können Sie mir Beispiele geben, in denen eine ausländische Firma durch die Anwesenheit ihres Inhabers in Deutschland steuerlich als Betriebsstätte eingestuft wurde? Welche Präzedenzfälle gibt es, und wie könnte ich dies in meinem Fall durch klare Maßnahmen vermeiden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Oktober 2024 | 17:32

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


ich danke Ihnen für Ihre weiteren Fragen und Ihr Interesse an einer möglichen Mandatierung meiner Kanzlei. Lassen Sie uns die neuen Aspekte ebenfalls detailliert analysieren.

Privatperson:


1. Gibt es bekannte Fälle, in denen Personen, die sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufgehalten haben, dennoch steuerpflichtig wurden?

Ja, es gibt Fälle, in denen Personen trotz Aufenthalts von weniger als 183 Tagen in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft wurden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn andere Indizien dafür sprechen, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Hierzu zählen unter anderem folgende Fälle, die jedoch eher Ausnahmefälle darstellen:

- Eine Person kann auch dann in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn er trotz weniger als 183 Tagen Aufenthalt in Deutschland einen dauerhaften Wohnsitz (gemäß § 8 AO) und engeren persönlichen Lebensbezug zu Deutschland hat.

- Eine Person kann auch trotz Aufenthaltes unter der 183-Tage-Regel in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn seine wirtschaftlichen Interessen und Aktivitäten einen engen Bezug zu Deutschland haben. Der Fokus liegt auf dem Gesamtbild der Lebensführung. Faktoren wie familiäre Bindungen, Daueraufenthaltsorte, regelmäßige Besuche und wirtschaftliches Engagement in Deutschland werden berücksichtigt.

2. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutschen Steuerbehörden eine Steuerprüfung oder Nachforschungen anstellen, selbst wenn ich die 183-Tage-Grenze nicht überschreite, aber regelmäßig in Deutschland remote arbeite? Gibt es bestimmte Auslöser oder Indikatoren, die eine solche Prüfung wahrscheinlicher machen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutschen Steuerbehörden tätig werden, ist schwer exakt zu bestimmen. In der Regel folgt auf Verdachtsmomente eine Steuerprüfung, wo die Finanzbehörden von einer drohenden Steuerpflicht ausgehen. Allerdings gibt es einige Indikatoren, die eine solche Prüfung wahrscheinlicher machen können:

Regelmäßige und längerfristige Remote-Arbeit: Wenn Sie regelmäßig und über einen verlängerten Zeitraum hinweg von Deutschland aus arbeiten, könnte dies die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden erregen.

Geschäftliche Tätigkeiten: Regelmäßige geschäftliche Aktivitäten in Deutschland, auch wenn sie sich auf Remote-Arbeit beschränken, könnten als Hinweis auf eine Betriebsstätte gewertet werden.

Wohnsitz und Meldepflichten: Wenn ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet ist oder auch nur vormals war, könnten die Behörden eine genauere Prüfung veranlassen.

Banktransaktionen: Regelmäßige Überweisungen oder Geldflüsse zwischen deutschen und ausländischen Konten.

Doppelbesteuerungsabkommen: Steuervorprüfungen, bei denen Länder wie Deutschland und die Schweiz zusammenarbeiten.


Firma:


3. Wenn ich nur wenig Lohn aus meiner GmbH erhalte und keine signifikante Geschäftstätigkeit von Deutschland aus für die GmbH betreibe, reicht das aus, um das Risiko einer Betriebsstätte in Deutschland zu minimieren, oder spielt es keine Rolle, wie hoch mein Einkommen aus der GmbH ist?

Die Höhe des Einkommens aus der GmbH spielt eine untergeordnete Rolle im Vergleich zur Art und Weise der ausgeübten Geschäftstätigkeit. Entscheidend sind die Faktoren der festen Geschäftseinrichtung und der nachhaltigen Geschäftstätigkeit gemäß § 12 AO und Art. 5 OECD-MA. Entscheidend ist daher das Ausmaß der Geschäftstätigkeit und die Frage, ob diese Tätigkeiten eine relevante wirtschaftliche Bedeutung haben.

4. Gibt es bestimmte steuerliche Gestaltungen, die ich nutzen kann, um sicherzustellen, dass mein Haupteinkommen aus der Anstellung und mein geringes Einkommen aus der GmbH weiterhin primär in der Schweiz besteuert werden und nicht in Deutschland, falls ich dort länger remote arbeite?

Ja, es gibt verschiedene Maßnahmen und Gestaltungen, die Sie ergreifen können - einige wurden bereits in meiner vorausgegangenen Antwort aufgeführt. Zum Beispiel:

Splitting von Einkünften: Sichern Sie das Hauptarbeitsverhältnis klar der Schweiz zu durch vertragliche Regelungen und sorgen Sie für deutliche Dokumentationen Ihrer Arbeit von dort.

Dienstreisen an den Firmenstandort: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Tätigkeiten vorwiegend von der Schweiz oder von nicht-deutschen Orten durchführen.

Vermeidung fester Einrichtungen: Unterhalten Sie keine festen Einrichtungen oder Büroräume in Deutschland, sondern betreiben Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten aus flexibel angemieteten Plätzen ohne dauerhafte Einrichtungen.

Nationalausgleich der Tätigkeiten: Nutzen Sie nationale Outsourcing-Möglichkeiten und erfüllen Sie bestimmte geschäftliche Anforderungen zeitweise in Ländern außerhalb Deutschlands.

Die Maßnahmen sollten stets eine klare und regelmäßige Dokumentation beinhalten, um die Nachweise sicher zu stellen und alle Aktivitäten transparent zu gestalten.

5. Können Sie mir Beispiele geben, in denen eine ausländische Firma durch die Anwesenheit ihres Inhabers in Deutschland steuerlich als Betriebsstätte eingestuft wurde? Welche Präzedenzfälle gibt es, und wie könnte ich dies in meinem Fall durch klare Maßnahmen vermeiden?

Eine detaillierte Benennung zahlreicher Präzedenzfälle ist mir im Rahmen dieser Erstberatung leider nicht möglich. Es können jedoch zwei relevante Beispielsfälle genannt werden:

- Die persönliche Anwesenheit des Inhabers und die Durchführung regelmäßig geschäftlicher Tätigkeiten können zur Anerkennung einer Betriebsstätte in Deutschland führen.

- Die Nutzung von Geschäftsräumen, selbst zur gelegentlichen geschäftlichen Nutzung, können das Unternehmen steuerlich in den Betriebsstättenstatus bringen.

Zur Vermeidung sollten die genannten dokumentierten Maßnahmen konsequent eingehalten werden:

Begrenzung geschäftlicher Aufenthalte in Deutschland: Vermeiden Sie einen regelmäßigen und bedeutenden Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung geschäftlicher Tätigkeiten.

Kein dauerhafter Arbeitsplatz in Deutschland: Ihre geschäftlichen Tätigkeiten sollten flexibel und kurzzeitig aus verschiedentlichen Standorten/Orten erfolgen.

Sorgfältige Dokumentation sämtlicher Tätigkeiten: Führen Sie detaillierte Arbeitsprotokolle und Nachweise Ihrer geschäftlichen Aktivitäten von Standorten außerhalb Deutschlands.

Klar definierte Tätigkeitsbereiche: Stellen Sie sicher, dass Ihre Einkünfte und geschäftlichen Tätigkeiten klar separiert und definierbar sind – dies umfasst Verträge, Geschäftsabschlüsse und tägliche Arbeitszeiten.

Ich hoffe, diese Ausführungen erweisen sich als hilfreich und passen gut in Ihre bisherige Planung. Im Falle weiterer Fragen oder einer tiefergehenden Analyse bin ich sehr gerne für Sie da und stehe einer möglichen Mandatierung offen gegenüber.


Mit freundlichen Grüßen

Cedric Hohnstock
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(113)

Königstraße 45
30175 Hannover
Tel: 0511 51545373
Tel: 0511 12220296
Web: https://kanzleihohnstock.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER