Erlischt Kindsunterhalt bei Wiederaufnahme einer neuen Lebensgemeinschaft?
vom 7.9.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Die 19-jährige Tochter hat bereits ausgelernt, einen Job und eine eigene Wohnung, sodaß ich für sie wohl keinen Unterhalt lt.Düsseldorfer Tabelle mehr bezahlen muss. Der 18-jährige Sohn lebt bei der Mutter und geht noch zur Schule.