Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Da Sie nicht Erbe geworden sind, haben Sie sich tatsächlich schadensersatzpflichtig gemacht. Ihr Eigentum hätten Sie vom Erben herausverlangen müssen. (Hier dürfte allerdings kein Schaden entstanden sein). Für die Entsorgung der Möbel und sonstigen Gegenstände müssten allerdings Sie den Nachweis erbringen, dass diese völlig unbrauchbar waren. Anderenfalls kann die Erbin hier jedenfalls den Zeitwert ersetzt verlangen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt