mein 18 jähriger Sohn wird ein FSJ machen und dort 300 € erhalten.
Meine Frage:
1.)Mein Sohn zieht nun an den Ort des FSJ. Er verlangt von mir eine Bürgschaft für den Vermieter seiner Wohnung zu machen.
2.)Ich verdiene ca 2600 € netto und meine geschiedene Frau ( Mutter ) bei ganztägiger Arbeit 1050 € netto.
3.)Wenn mein Sohn zeitweilig kostenfrei bei seinen Großeltern wohnt, ist das auch eine anrechenbare Art Einkunft ?
Das Kindergeld erhält mein Sohn direkt. Wie hoch ist der ihm zustehende Unterhalt ? Muss ich weiter noch irgendwelche Bürgschaften oder ähnliches für meinen Sohn erbringen ? Oder endet mit Zahlung des Unterhalts rechtlich meine Verpflichtungen ?
ob im FSJ überhaupt noch Unterhalt zu zahlen ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen.
Dient das FSJ Ihres Sohnes der Vorbereitung einer Ausbildung, wird der Unterhaltsanspruch weiter bestehen. Als ungedeckter Bedarf sind 186,00 € anzunehmen. Das ist dann der Betrag, der dem Sohn zustehen würde.
Wird der Bedarf des Sohnes durch freie Unterkunft bei den Großeltern gedeckt, würde sich dieses auf den Bedarf auswirken.
Sie müssen und sollten auch keine Bürgschaft übernehmen. Ihr Sohn hat nun seine eigene Lebensstellung und muss dieses Problem letztlich allein regeln.