Sachbeschädigung an Türscheibe
vom 21.2.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Hallo ich war am wochenende bisschen feiern mit paar leuten. Nach der disco ging ich noch in ein fast food restaurant und kaufte mir was zum essen und auch noch für meine freunde was. als ich zu der tür rausging hatte ich in meiner linken hand eine tüte mit essen und in meiner rechten mein handy weil ich gerade telfonierte. ich hab dann gegen die tür getreten um sie zu öffnen und hab unglücklicher weise die scheibe getroffen und die ist dann gesplittert. ich bin dann einfach rausgelaufen und hab mich mit meinen kumpels getroffen und wir wollten heim laufen. ca 100 meter weiter hat uns die polizei angehalten und gemeint wir hätten eine scheibe kaputt gemacht und haben uns vor das fast food restaurant mitgenommen. mich erkannte ein zeuge und sagte das ich des war. darauf machte die polizei einen alkotest ich hatte 1,7 Promille. Naja der polizist meine nur sie werden von uns noch hören. ich wollte das gar net mit der scheibe es war echt keine absicht...!