Bafög Differenz Kindesunterhalt - Warum?
vom 25.12.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Meine Tochter (20), bei der Mutter lebend, studiert in Karlsruhe und erhält von mir 340.- (336.-) Euro Unterhalt. Gemäß Düsseldorfer Tabelle = beide Nettoeinkommen addiert (Mutter 1000.-/Vater 1900.-) = zus. 2900.- d.h. 490.- abzgl. 154.- Kindergeld = 336.- Unterhalt.