Zu weiteren Leistungen ist die Behördenmitarbeiterin erst nach Abgabe von vollständigen Antragsunterlagen bereit. ... Da der Sohn weiterhin krank ist, sich von der Behördenmitarbeiter durch das widerwillige Ausstellen des Lebensmittelgutscheins statt Bargelds schikaniert fühlt und die Rechtslage aufgrund der für ihn unberechtigt erscheinen Forderung nach den Einkommens- und Vermögensunterlagen der Mutter unklar ist, für vollständige Antragsunterlagen noch andere Ämter besucht werden müssen und umfangreiche Firmenunterlagen zusammengesucht werden müssen, gibt ihm schließlich die Mutter ein Darlehen zum Kauf von Lebensmitteln, Miete und anderen dringenden Dingen, das nach Bewilligung des ALG-II Geldes wieder zurückgezahlt werden muss, worüber auch ein schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlossen wird.