Zugewinnausgleich bei Enterbung und Wohnrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Meinem Vater (83 Jahre alt) wurde im Testament meiner Mutter lediglich ein lebenslanges Wohnrecht in der bisherigen Wohnung eingeräumt, was ins Grundbuch eingetragen werden sollte und auch wurde. Da, wie bereits erwähnt, mein Bruder vor wenigen Wochen plötzlich verstarb und er kein Testament verfügte, sind meine Schwester und ich nun Nacherben / Erben des Anwesens geworden.