Rechtsschutz- Übernahme bei späteren Ereignissen
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
FRAGE: Wenn, sagen wir in 2007, das Arbeitsrechtsverfahren abgeschlossen sein wird und sich mein Arbeitsverhältnis normalisiert haben wird, aber dann leider wieder ein Konflikt und ein neues Arbeitsrechtsverfahren anstehen sollte, kann dann für dieses neue Verfahren meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden, oder kann sie es ablehnen, wenn die streitgegenständlichen Ereignisse dieses neuen Verfahrens indirekt mit denen des ersten zusammenhängen?