Mündliches Angebot per Handschlag
vom 25.1.2023
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich sagte ihm daraufhin das wir noch keinen niedergeschrieben Vertrag haben und auch noch unsere Forderungen des Vertrages hinterlegen möchten. ... Da wir eigentlich dachten es gibt einen schriftlichen Vertrag wie besprochen? ... Der Vermieter möchte uns als Interessenten auch nicht verlieren, da wir für Ihn die perfekten Nachmieter wären und äußerte das er trotzdem uns gerne haben möchte.