Wie kann Sie die Wohnung weiter nutzen ohne das Sie das Erbe antritt .Lt . gängiger Recherchen, haben wir nämlich gehört das Sie die Wohnung im Nachlassv erfahren eigentlich gar nicht betreten dürfte.Zudem dann ja auch keine Möbel rücken darf oder seine Kleidung aus dem Schrank räumen darf .Es war vor seinem Tod eine Trennung angedacht, sodass schon eine kurze Trennungsphase eingetreten ist.Sodass ihr Mann verwahrlost war und die Wohnung mit Hausrat zugestellt ist (In jedem Raum ist etwas von ihm).Sodass man allenfalls gemeinsam genutzte Möbel nutzen könnte,jedoch nicht würdevoll wohnen kann.Meine Mutter braucht nun dringend eine Lösung ,da Sie nicht weiß wie Sie während des Nachlassverfahrens ihre Mietvertaglichenrechte und Pflichten wahrnehmen kann . Zudem löse ich meine Wohnung selbst auf und kann Sie nicht weiter beherbergen.Auf den Punkt gebracht möchten wir gerne wissen ob meine Mutter in die Wohnung darf und wie Sie sich verhalten muss während des Nachlassverfahrens, ohne das Erbe anzutreten.An wehn muss man sich wenden, um einen Nachlasspfleger zu bekommen ?.Wir warten bereits 4 1/2 Monate auf eine Nachricht vom Amtsgericht,wir wissen jedoch auch nicht wie lange es normalerweise dauert.Weil man von ihm wahrscheinlich nur das OK bekommen kann die Möbel zu räumen.Mietvertraglich gibt es noch das Problem das Sie zurzeit keine Verfügung über die Mietzahlung hat und nicht mehr über das Konto ihres Mannes verfügen kann .Die Bank gibt nur Zugang mit Erbschein.Die Miete wird vom Konto des Mannes gezahlt und das kann zurzeit nicht ohne Erbschein geändert werden lt.Bank (Dauerauftrag ).Sie möchte aber ja auch nicht doppelt Miete bezahlen, wie kann man die Mietzahlung umändern?.