Ebenso forderte mich die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft auf, die wahrscheinlich durch meine Untätigkeit entstandenen Schäden am Gemeinschaftseigentum unverzüglich (Gesimskasten) auf meine Kosten beseitigen zu lassen.“ Ich habe bereits im Internet herausgefunden, dass Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, sind nicht sondereigentumsfähig, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden (§ 5 Abs. 2 WEG). Nun meine Fragen: 1. Wie ist die Rechtslage in Bezug auf die Verpflichtung seitens der Hausverwaltung zur Instandsetzung der Terrassenabdichtung (Silikonfugenabdichtung) am Ende der Terrasse sowie einzelner Fliesen auf meine Kosten Hätte dies auch durch die Hausverwaltung auf Kosten der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden müssen, wenn ja welche Instandsetzungsmaßnahmen genau?