Schadenersatz wg. Bohrlöchern?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Im Mietvertrag steht Folgendes: Die Schönheitsreparaturen werden im Allgemeinen nach Ablauf folgender Zeiträume erforderlich sein: Küche, Bäder und Duschenalle 3 Jahre Innenanstriche Fenster sowie Anstriche Türen, Heizkörper und Heizrohrealle 4 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen u. ... Und muss ich tatsächlich auch die Tapeten wieder abreißen, die noch völlig in Ordnung sind?