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429 Ergebnisse für küche tapete

Schadenersatz wg. Bohrlöchern?
vom 28.7.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag steht Folgendes: Die Schönheitsreparaturen werden im Allgemeinen nach Ablauf folgender Zeiträume erforderlich sein: Küche, Bäder und Duschenalle 3 Jahre Innenanstriche Fenster sowie Anstriche Türen, Heizkörper und Heizrohrealle 4 Jahre Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen u. ... Und muss ich tatsächlich auch die Tapeten wieder abreißen, die noch völlig in Ordnung sind?
Neubau Mietminderung?
vom 20.1.2022 für 52 €
Es fehlte der komplette Boden im Flur, die Tapete, die Fensterbänke, die Treppe musste ebenfalls noch mit Boden ausgelegt werden, Elektrikarbeiten, Küche war zum Teil noch nicht vollständig,… Diese Arbeiten waren dann Ende April/Anfang Mai 2021 circa fertig.
Überprüfung der Schönheitsreparaturklauseln
vom 10.5.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen 3 Jahre. 5a) Die nach § 16 Ziffer 4 erforderlichen Schönheitsreperaturen hat der Mieter spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses durchzuführen. 5b) Bei Beengigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war. ... Die Abgeltungsquote ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn in der Regel: Küche, Bäder und Duschen - 60 Monate, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - 96 Monate, alle übrigen Räume - 120 Monate).
Reicht eine besenreine Übergabe der Wohnung?
vom 2.9.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Aussentüren sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen oder Abschleifen der Parkettfussböden und der Innentreppen und danach deren Versiegelung, die Reinigung der Teppichböden. ... Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen lassen: In Küche, Bad bzw.
Muss ich also definitiv nicht renovieren bei Auszug?
vom 17.9.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Verpflichtung besteht, wenn für Küche, Bäder und Duschen 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume Flure, Dielen und Toiletten 5 Jahre und für alle anderen Nebenräume 7 Jahre seit Vertragsbeginn oder einer späteren fachgerechten Herrichtung der betreffenden Räume verstrichen sind. Zu den Schönheitsreparaturen gehört u.a.: Entfernen alter Tapeten, Tepezieren, Anstreichen von Decken und Wänden [...] 3.
Schönheitsreparaturen/Kaution
vom 29.11.2016 60 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter fachgerecht ohne besondere Aufforderung gemäß folgendem Terminplan nach Bedarf durchgeführt: in Küchen, Bädern, Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Toiletten, offenen Balkonen alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre. ... Tapeten und Ähnliches dürfen nicht überklebt werden. 2.
Schönheitsreparaturen in Mietwohnung bei Auszug
vom 11.7.2005 20 € Historischer Preis
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Die Arbeiten werden nach Ablauf folgender Fristen fällig: In Küchen, Bädern/Duschen und WC nach 3 Jahren; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen nach 5 Jahren, in anderen Nebenräumen nach 7 Jahren ... ... Sofern der Mieter nachweisen kann, dass die Tapeten und Anstriche noch neuwertig sind, richtet sich seine Beteiligung entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses nach einem durch den Vermieter einzuholenden Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes.
Verpflichtung zur Endrenovierung mit Beurteilungsspielraum
vom 14.3.2007 35 € Historischer Preis
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Bei Einzug haben wir uns mit unserem Vormieter im Beisein des Vermieters geeinigt, dass wir deren Renovierung (nach unserem Verständnis also der Neuanstrich der Tapeten!) ... Müssen wir für die übernommene Endrenovierung der Vormieter haften, da wir weniger Geld für die Küche gezahlt haben?
Ärger nach Auszug (Schönheitsreparaturen)
vom 3.5.2005 30 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In den Wohn- und Schlafräumen nach vier Jahren, in der Küche nach drei Jahren, im Bad/WC und in der Diele sowie die Fenster und Heizkörper alle fünf Jahre. ... Sämtliche Tapeten sind zu entfernen.
Unbedingte Renovierungspflicht?
vom 7.10.2004 15 € Historischer Preis
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Fassung 10/93 Paragraph 9: Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreperaturen in Küche, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Parapgraph 17: Individualvereinbarungen (mit Schreibmaschine dem Mietformular hinzugefügt) Der Mieter verpflichtet sich, bei Auszug, egal zu welchem Zeitpunkt die Wände ohne Tapeten weißeln zu lassen und den neuen Laminatboden im gepflegeten Zustand zu übergeben.
Whg Renovierung?
vom 11.8.2010 40 € Historischer Preis
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Sofern der Grad der Abnutzung durch den Mieter keine andere Zeitfolge erfordert, werden die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in folgenden Zeitraum erforderlich sein: in Küche, Bad und Duschen: 3 Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: 5 Jahre; in anderen Nebenräumen (z.B. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten tapeten zu entfernen.
Schönheitsrenovierung Ja oder Nein?
vom 29.9.2019 25 € Historischer Preis
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In Küchen, Kochnischen sowie Dusch- oder Wannenbäder sind in der Regel alle drei Jahre, in Wohnzimmern, Schlafzimmer, Fluren und Toiletten alle fünf Jahre, und in Nebenräumen alle sieben Jahre Schönheitsreparaturen erforderlich. ... Die Tapete ist bereits 20 Jahre alt und durch das Malern stellenweise gerissen.
Mietminderung Baulärm, Baudreck
vom 22.10.2014 30 € Historischer Preis
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Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe: Es fanden Renovierungsarbeiten der Wohnung unter uns statt (dort wurden Rohre ausgetauscht, Tapeten abgerissen und neu tapeziert, Parkett gelegt, das Bad komplett erneuert, ebenso die Küche), was regelmäßig großen Lärm (+ zusätzlichen Lärm durch die Arbeiter, die sich laut anschrien und Musik hörten) verursachte.
Schönheitsreparaturen beim Auszug - was genau muss ich renovieren?
vom 20.6.2007 40 € Historischer Preis
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Der Mieter ist verpflichtet , die Ausführung der Schönheitsreparaturen in Küchen, Baderäumen, und Duschen in einem Zeitraum von drei Jahren, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in einem solchen von fünf Jahren und in anderen Nebenräumen von sieben Jahren durchzuführen, soweit nicht nach dar Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden.
Wohnungsauszug: Schönheitsreparaturen durch den Mieter
vom 5.9.2013 51 € Historischer Preis
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Sofern der Grad der Abnutzung durch den Mieter keine andere Zeitfolge erfordert, werden die Schönheitsreperaturen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: In Küche, Bad und Duschen: drei Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: fünf Jahre; in anderen Nebenräumen (z.B. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen.
Kautionsabrechnung bei Auszug
vom 18.7.2005 30 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreperaturen sind in Küche und Bad auf drei Jahre gesetzt für Wohn- und Schlafräume auf fünf Auszug aud dem Vertrag: Schönheitsreperaturen: 2. ... Bei der WOhnungsübergabe war nur das Streichen notwendig, da die Tapeten vollkommen in Ordnung waren, dies sollte ich aber mit dem Nachmieter klären, ob sie es für notwendig erachten.
Instandhaltung nach Auzug
vom 23.3.2010 30 € Historischer Preis
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Dies betrifft nun auch Tapeten und Wände. ... Da die Kosten für die Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht in die Miete einkalkuliert sind, ist der Mieter, nicht der Vermieter, verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen. b) Hierfür gelten im Allgemeinen folgende turnusmäßige Fristen: für Küche/Bäder/Duschen: 3 Jahre, für Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten: 5Jahre; für Fenster/Türen/Heizkörper in diesen Räumen: 6 Jahrefür übrige Nebenräume (inkl.