Eigenheimzulage "Förderung bei Bauten auf fremden Grundstück"
vom 9.8.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
session=699175540&ID=5178 Meine Frage(n) wäre: Was wäre wenn es kein Vertrag zwischen Mutter und Sohn gebe wäre der Sohn immer noch wirtschaftlicher Eigentümer und somit Eigenheimzulage berechtigt auch wenn es weitere Erben gibt. Wenn nicht wäre ein nachträglich aufgesetzter „rückdatierter“ Vertrag (Vereinbarung) Rechtswirksam gegenüber dem Finanzamt. ... Somit ist man doch automatisch wirtschaftlicher Eigentümer also warum wird dann noch ein Vertrag oder Vereinbarung vom Finanzamt verlangt.