Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Es scheint als ob die Möglichkeit, dass Ihre Eltern den Betrag hälftig an Sie und Ihre Schwester verschenken und diese Ihnen wiederum ein Darlehen gibt, die sinnvollste und risikoloseste ist.
Dies aus folgenden Gründen:
a) Wenn Sie die Schenkung AN Ihre Schwester auf Ihre Frau und Kinder aufteilen, muss bereits zuvor von Ihren Eltern an diese geschenkt worden sein, wobei die Freibeträge zumindest bei Ihrer Frau nicht ausreichen.
b) Sofern die Schenkung auf Sie und Ihre Schwester aufgeteilt wird reichen die Freibeträge aus. Das Darlehen ist zinslos nur bei einem Zinssatz von 0,0 %. Sofern Sie einen Zinssatz vereinbaren sind die hieraus gewonnen Zinserträge im Rahmen der Abgeltungssteuer mit 25% zu versteuern. Jedoch nur die Zinsen. Sie jedoch können unter Umständen die Zinsen absetzen als Finanzierungskosten, dies sollte jedoch gesondert geprüft werden. Ihre Schwester wiederum hat jedoch einen Freibetrag für Kapitalerträge wie diese Zinseinnahmen i.H.v.801,00 € pro Jahr.
Letztlich ist ein Zins aber sinnvoll, da insbesondere der Drittvergleich den die Finanzämter anstellen, dazu führen können, dass das Finanzamt für die Zahlung Ihrer Schwester an Sie wiederum von einer Schenkung ausgeht, zumindest in Höhe der Zinsen. Bei einem vertraglich vereibarten Darlehen mit Zinsen wird dies ausgehebelt.
Ich kann Ihnen daher nur die Variante des Darlehens mit einem angemessenem Zins empfehlen.