Sehr geehrter Fragesteller,
vielen dank für Ihre Anfrage, welche ich gerne wie folgt beantworte:
Leider ist ein rückwirkender Steuerklassenwechsel nicht möglich. Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich mehrmals im Jahr möglich, wird aber immer erst frühestens einen Monat nach Ihrer Antragstellung beim Finanzamt gültig. Um keine weiteren Steuervorteile zu verschenken, rate ich Ihnen diesen Antrag umgehend beim Finanzamt zu stellen.
Geht es noch Rückwirkend die höheren Steuerabgaben (Differenz) für 2021 mit Steuerklasse 3 beim Finanzamt rückwirkend zurück zu fordern?
Dies ist leider nicht mehr möglich.
Kann ich noch für dieses Jahr zB Monat August meine Steuerklasse auf 3 ändern lassen oder geht es jetzt nur noch bei der Steuererklärung in 2023 für 2022?
Ja Sie können Ihre Steuerklasse noch dieses Jahr ändern. Ich würde Ihnen dies auch empfehlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie noch Rückfragen haben, nutzen Sie gerne die kostenlose Rückfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin
Zu meiner zweiten Frage, die fehlende Steuerzahlung (Steuerklasse 1) von Januar bis Juni würde ich dann bei der Steuererklärung zurück holen können oder? Das erfolgt automatisch sobald meine Frau in der Steuererklärung mit eingetragen ist nehme ich an. Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Rückfrage!
Ja, das ist korrekt, Sie können sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer für die Monate Januar bis Juni über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückholen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder