Kündigung eines AN
vom 25.7.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, eine AN will 1 Jahr früher aus der Elternzeit zurück, damit ihr vor kurzem arbeitslos gewordener Mann das restliche Jahr in Anspruch nehmen kann. Leider wurde es aber versäumt, dem AN der damals als Vertretung für ihre Elternzeit eingestellt wurde, eine entsprechende Klausel in den AV zu schreiben. ... Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ohne Abmahnungen nicht haltbar sein und aufgrund der Elternzeit werden wir durch den fehlenden Hinweis im AV auch kaum Chancen haben.