Aus diesen Vorauszahlungen bestreitet der Vermieter die umlagefähigen Ausgaben wie zum Beispiel: a) Kosten des Wasserverbrauchs, der Entwässerung und Miete der Kaltwasserzähler b) Kosten des Stromverbrauchs (außerhalb der Mieträume) c) Kosten der Heizungswartung d) Kosten für die Flur- und Treppenhausreinigung e) Kosten der Verwaltung und der Bank f) Kosten der Müllentsorgung g) Kosten der Gehweg- und Straßenreinigung h) Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sowie des Hausmeisters i) Kosten der Pflege der Außenanlagen j) Kosten der Wartung der sonstigen haustechnischen Anlagen k) Kosten zur Versicherung des Gebäudes und der haftpflicht l) Grundsteuern m)Kosten der Verwendung von Ausstattung zur Verbrauchserfassung gem.§7(2) HeizkostenV (2) Die Nebenkosten werden unter entsprechender Nachweisung der Entstehung auf die Mieterin anhand der von der Hausverwaltung erstellten Jahresabrechnung umgelegt und abgerechnet. ... Im Übrigen bedürfen solche Maßnahmen keiner gesonderten Genehmigung durch den Vermieter. (3) Die nach Absatz 1 gestatteten und weitere ggf. nachträglich genehmigten Einrichtungen sind von der Mieterin auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung fachgerecht herzustellen, zu erhalten, zu sichern, zu warten und instand zu halten. ... April des Folgejahres auf mindestens Zehn Grad Celsius. (2)Die Pflege der Bodenbeläge, insbesondere der Austausch dieser, sofern der Abnutzungsgrad dieses gebietet. (3) Pflege des Außenbereiches (4) Reinigung der Praxisfenster in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten. (5) Vollständige Instandhaltung der gesamten vermieteten Praxisräume. § 9 Konkurrenzschutzklausel (1) Der Vermieter gewährt der Mieterin Konkurrenzschutz, soweit es den Betrieb einer Zahnarztpraxis (einschließlich kieferorthopädische Praxis) betrifft