Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
1.) Grundsätzlich rate ich Ihnen, den Vertrag unter Einbeziehung aller Umstände des vorliegenden Einzelfalles durch einen Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen.
Korrekt ist die Aussage des Notars, dass ein Pflichtteilsverzicht nach Eintritt des Erbfalles keiner notariellen Beurkundung bedarf. Mithin könnten Ihre Geschwister dies Ihnen gegenüber vertraglich erklären.
Grundsätzlich sollte innerhalb des Vertrages festgehalten werden, dass auf den Ihnen zustehenden Pflichtteil verzichtet wird.
In Unkenntnis der Gesamtumstände des Einzelfalles kann die von Ihnen vorgetragene vertragliche Regelung jedoch als ausreichend angesehen werden. Jedoch möchte ich Sie nochmals auf die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung hinweisen.
2.1. Zum Abschluss der Übertragung des Eigentums an der Windkraftanlage wäre eine Eintragung der neuen Eigentümer im Grundbuch notwendig.
2.2. Hinsichtlich der Kosten sollten Sie mit einem Betrag von ca. 250,- € rechnen.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
Erstmal danke für die Antwort, Frau Pietrzyk.
Ganz befriedigt sie mich aber nicht.
Natürlich haben sie recht, daß es nötig ist alle Fakten zu kennen und daß es grundsätzlich immer sinnvoll ist so etwas von einem Fachmann machen zu lassen.
Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, daß auch das oft nicht sicher ist. Von drei Fällen, in denen ich bisher mit Juristen zu tun hatte, haben zwei ganz böse Fehler zu meinen ungunsten gemacht.
Außerdem gibt es hier keine großartigen weitergehenden Fakten, die zu berücksichtigen wären.
Ich bin Alleinerbin, also geht es um einen Pflichtteilsanspruchsverzicht gegen finanziellen Ausgleich für meine Geschwister.
Und ich hatte schon vorher etwas von meiner Mutter bekommen, so daß auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgeglichen und dafür
von meinen Geschwistern vertraglich darauf verzichtet werden soll.
Ein, wie ich denke ziemlich einfacher Fall.
Nur deshalb habe ich ihn überhaupt hier gestellt.
Bei einem schwierigeren Fall wäre ich gleich zum Anwalt gegangen.
Und wenn ich das gewollte hätte, dann hätte ich das auch getan.
Was ich von ihnen wissen wollte ist, neben der Frage zum Windkraftgesellschaftsanteil, die sie beantwortet haben:
1.Ob ich irgend welche gravierende Fehler in meinen Vertragsentwurf eingebaut, also wichtiges vergessen oder falsch gemacht habe.
Soweit ich sie verstehe ist das NICHT der Fall. Verbessern sie mich bitte, falls ich da falsch liegen sollte.
2.Hätte ich mir gewünscht und bei immerhin 80 Euro eigentlich auch erwartet, von ihnen nicht für den gesamten Vertrag, aber doch für die entscheidende Passage - Pflichtteilsanteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht meiner Geschwister - einen Formulierungsvorschlag zu bekommen, damit ich dabei nichts falsch mache. Den Rest bekomme ich schon alleine hin...
Das hatte ich bei ihrer Antwort vermisst.
Da es hierbei ja nur um wenige Sätze gehen dürfte, wäre es nett, wenn ich dafür noch einen Formulierungsvorschlag von ihnen bekommen könnte...
Mit freundlichen Grüßen
Conny
Erstmal danke für die Antwort, Frau Pietrzyk.
Ganz befriedigt sie mich aber nicht.
Natürlich haben sie recht, daß es nötig ist alle Fakten zu kennen und daß es grundsätzlich immer sinnvoll ist so etwas von einem Fachmann machen zu lassen.
Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, daß auch das oft nicht sicher ist. Von drei Fällen, in denen ich bisher mit Juristen zu tun hatte, haben zwei ganz böse Fehler zu meinen ungunsten gemacht.
Außerdem gibt es hier keine großartigen weitergehenden Fakten, die zu berücksichtigen wären.
Ich bin Alleinerbin, also geht es um einen Pflichtteilsanspruchsverzicht gegen finanziellen Ausgleich für meine Geschwister.
Und ich hatte schon vorher etwas von meiner Mutter bekommen, so daß auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgeglichen und dafür
von meinen Geschwistern vertraglich darauf verzichtet werden soll.
Ein, wie ich denke ziemlich einfacher Fall.
Nur deshalb habe ich ihn überhaupt hier gestellt.
Bei einem schwierigeren Fall wäre ich gleich zum Anwalt gegangen.
Und wenn ich das gewollte hätte, dann hätte ich das auch getan.
Was ich von ihnen wissen wollte ist, neben der Frage zum Windkraftgesellschaftsanteil, die sie beantwortet haben:
1.Ob ich irgend welche gravierende Fehler in meinen Vertragsentwurf eingebaut, also wichtiges vergessen oder falsch gemacht habe.
Soweit ich sie verstehe ist das NICHT der Fall. Verbessern sie mich bitte, falls ich da falsch liegen sollte.
2.Hätte ich mir gewünscht und bei immerhin 80 Euro eigentlich auch erwartet, von ihnen nicht für den gesamten Vertrag, aber doch für die entscheidende Passage - Pflichtteilsanteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht meiner Geschwister - einen Formulierungsvorschlag zu bekommen, damit ich dabei nichts falsch mache. Den Rest bekomme ich schon alleine hin...
Das hatte ich bei ihrer Antwort vermisst.
Da es hierbei ja nur um wenige Sätze gehen dürfte, wäre es nett, wenn ich dafür noch einen Formulierungsvorschlag von ihnen bekommen könnte...
Mit freundlichen Grüßen
Conny
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
1. Unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsangaben sind gravierende Fehler in Ihrem Vertragsentwurf nicht ersichtlich.
2. Wie ich Ihnen bereits mitteilte, können Sie die Ihrerseits gewählte Formulierung beibehalten.
Hinsichtlich Ihrer weiteren Ausführungen möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein konkreter Formulierungsvorschlag im Rahmen dieser Plattform mangels umfassender Sachverhaltskenntnis leider nicht erbracht werden kann. Diesbezüglich haben Sie die Ihrerseits relevanten Eckdaten zwar angeführt, es ist jedoch für einen Vertragsentwurf unerlässlich, auch Sachverhaltsumstände zu erörtern, die außerhalb Ihrer Schilderung liegen und dennoch für die juristische Bearbeitung notwendig sein können.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin