Mieter Kündigung nach Zwangsversteigerung
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme am 07.02. an einer Zwangsversteigerung für eine ETW teil, die derzeit vermietet ist. Davon ausgehend, dass ich den Zuschlag bekomme, werde ich das Mietverhältnis noch am gleichen Tag kündigen. Bitte sind Sie so nett und überprüfen mein dafür vorbereitetes Schreiben unten, ob ich auf alles geachtet habe.