Die Erbengemeinschaft besteht aus Mutter mit 2 Töchtern, die nach dem Tod des Vaters ein Haus mit Grundstück zu 1/2,1/4, 1/4 erben. ... Im Jahr 2000 wird eine Tochter mit einem Teil des Grundstücks ausgezahlt, es bleibt ein Restbetrag von 5000,00 DM auf ihr 1/4, der mit Wertsicherungsklausel spätestens 3 Monate nach dem Tod der Mutter auszuzahlen ist. So steht es im Notarvertrag, ein vorheriger Verkauf des Hauses ist nicht berücksichtigt worden in diesem Vertag. 2010 verkaufen Mutter und die zweite Tochter, denen das Haus seit der Auszahlung der ersten Tochter zu 2/3, 1/3 gehört, das Anwesen.