Guten Morgen,
die Auffassung des Grundbuchamtes ist leider zutreffend. Da das Grundbuch immer die Eigentumslage vollständig und richtig wiedergeben soll, müssen bei einer Bruchteilsgemeinschaft alle Anteilseigner zustimmen bzw. den Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Am leichtesten ist es, wenn Sie in Vollmacht der anderen Anteilseigner den Antrag stellen. Diese Vollmacht müßte allerdings notariell beglaubigt werden. Dies kann jeder Notar vor Ort erledigen. Die Kosten sind, da es sich um eine reine Beglaubigung handelt, überschaubar.
Diese Form muß auch (Frage 3) bei einem Verkauf des Grundstückes durch einen der Erben eingehalten werden.
Grundsätzlich können Sie Ihren Anteil auch ohne Grundbucheintragung veräußern. Dies dürfte allerdings relativ schwierig werden, da Sie Ihren Anteil dann nur schwer belegen können. Für eine Veräußerung allein Ihres Grundanteils brauchen Sie nicht die Zustimmung der anderen Miteigentümer.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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