Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn der Restbetrag durch vertragliche Vereinbarung erst spätestens 3 Monate nach dem Tod der Mutter ausgezahlt worden sein muss, hat die Tochter 1, die dieser Vereinbarung zugestimmt hat, keinen Anspruch auf eine frühere Auszahlung.
Ob sich aus der Formulierung im notariellen Vertrag eine Vereinbarung hineininterpretieren lässt, dass der Anspruch auf Auszahlung bei Verkauf der Immobilie zeitlich nach vorne verlegt wird, kann von hier ohne Einsicht in den gesamten Vertrag nicht beurteilt werden.
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sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
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