Steuerrecht Prozessordnung
vom 9.11.2019
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Hallo, Ich möchte mein Problem nur kurz umreißen: Im Jahr 2005 wurde mir wegen Unzuverlässigkeit das Führen eines Gewerbebetriebes untersagt. Die Grundlage war eine angebliche USt-Schuld für die ersten beiden Quatale des Jahres 2005 in Höhe von fast 20.000,00 Euro, die auf eine Schätzung beruhte. Meine pünktlich abgegebene USt-Erklärung wurde zunächst nicht anerkannt.