Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Sie müssen zunächst möglichst kurzfristig mit Ihrem Steuerberater klären, aus welchem Grund die Steuererklärungen nicht abgegeben werden.
Hier ist Eile geboten.
Ihr Steuerberater muss Ihnen konkret mitteilen, welche Unterlagen etc. ihm noch fehlen, um die Steuererklärung anzufertigen.
Ihrem Sachvortrag ist aber auch zu entnehmen, dass sowohl Ihr Steuerberater als auch der von Ihnen beauftragte Kollege alles probiert haben.
Hier stellt sich allerdings die Frage, welche konkreten Maßnahmen hier angestoßen worden sind und wie hoch die Steuerschulden sind, die das FA zur Sperrung des Kontos veranlasst haben.
In diesem Zusammenhang müssten Verhandlungen mit Ihrer Bank geführt werden, um eine Darlehensgewährung zu erreichen.
Insgesamt lässt Ihr Sachvortrag leider keine konkretere Beurteilung Ihrer gegenwärtigen Situation zu.
Hierzu bedarf es der positiven Kenntnis Ihres status quo, insbesondere des Schriftverkehrs mit dem Finanzamt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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