Sehr geehrte Fragestellerin,
die Wahrscheinlichkeit eines Haftbefehls ist relativ groß, da sie Steuerschulden haben und vermutlich bislang auch noch keine eidesstattliche Versicherung abgaben, zu der Sie verpflichtet sind.
Bei der Einreise kann es daher sein, dass Sie festgenommen und zur Abgabe gezwungen werden. Auch kann Ihnen bei der Einreise durch Taschenpfändung Bargeld oder andere Vermögensgegenstände abgenommen werden.
Eine Rückreise in die USA dürfte allerdings weiterhin möglich sein, wenn es sich nur um zvilrechtliche Forderungen handelt.
Ob strafrechtliche Punkte offen sind, vermag ich jetzt nicht beurteilen zu können. Dieses könnten und sollten Sie aber vorher herausfinden, entweder durch Kontaktieren der Polizei oder durch einen deutschen Rechtsanwalt, der das für Sie im Vorfeld abklärt.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Wie schnell ist es denn moeglich fuer einen anwalt herauszufinden ob eine strafrechtliche verfolgung gegen mich besteht? Oder kann ich persoenlich bei der Polizei anrufen und fragen? Wird mir diese auskunft ergeben? Wieviel wuerde es mich denn kosten wenn ich ihnen vollmacht geben wuerde dieses zu erfragen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
dies kann ich innerhalb von 1-5 Werktagen herausfinden.
Sie können es natürlich auch selbst probieren, allerdings würde ich nicht darauf vertrauen, dass Ihnen dann am Telefon die Wahrheit gesagt wird.
für eine solche Auskunft würde ich € 150,00 berechnen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt